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Lexikon

Grundrente

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, aber nur wenig verdient haben.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Ältere Frau trinkt in ihrer Küche nachdenklich aus einer TasseFoto: cottonbro studio / Pexels

Was bedeutet Grundrente?

Seit 2021 gibt es den Grundrentenzuschlag (§ 76g SGB VI). Er soll Lebensleistung honorieren: Wer viele Jahre mit Beiträgen, Kindererziehung oder Pflege vorzuweisen hat, aber wegen niedriger Löhne nur eine kleine Rente bekäme, erhält einen Zuschlag auf die Rente.

Er ist kein eigenes Programm neben der Rente, sondern wird von der Rentenversicherung ausgezahlt und im Rentenbescheid ausgewiesen.

Wie funktioniert Grundrente?

Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten, also Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege. Je mehr Jahre, desto höher der Zuschlag, bis zu einer Obergrenze bei 35 Jahren. Außerdem muss der Verdienst in diesen Jahren unter dem Durchschnitt liegen, aber über einer Mindestgrenze.

Ein Antrag ist nicht nötig. Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob Anspruch besteht. Dazu gleicht sie auch das Einkommen mit dem Finanzamt ab. Es gibt eine Einkommensprüfung: Übersteigt das Einkommen bestimmte Grenzen, wird der Zuschlag gekürzt oder entfällt. Dabei zählt das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern mit.

Der Zuschlag wird mit der Rentenanpassung angepasst. Die aktuelle Entwicklung des Rentenwerts finden Sie auf der Werte-Seite zum Rentenwert.

Die Grundrente ist nicht dasselbe wie die Grundsicherung im Alter. Letztere ist eine Sozialhilfe, die bei Bedürftigkeit gezahlt wird. Der Grundrentenzuschlag hängt dagegen an der Versicherungsbiografie.

Politisch wurde die Grundrente lange diskutiert. Befürworter sehen darin eine Anerkennung für Menschen mit Niedriglohn, Kritiker bemängeln die komplizierte Einkommensprüfung und die Wirkung bei Teilzeitarbeit. Der Gesetzgeber hat Detailregeln seit der Einführung angepasst.

Beispiel

Eine Verkäuferin arbeitet viele Jahre in Teilzeit und hat Kinder erzogen. Ihre Rente fällt klein aus. Bei der Berechnung stellt die Rentenversicherung fest, dass sie die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag erfüllt. Die Rente wird ohne Antrag erhöht.

Bei Fragen zum Zuschlag hilft die Deutsche Rentenversicherung. Dort erfahren Sie, ob Ihr Rentenbescheid den Zuschlag schon enthält oder ob eine Prüfung noch läuft. Die Prüfung kann bei Rentenbeginn einige Zeit dauern.

Was Sie beachten sollten

  • Sie müssen nichts beantragen. Prüfen Sie aber Ihren Rentenbescheid.
  • Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet. Auch Betriebsrenten und Zinsen zählen.
  • Geprüft werden Neurenten und Bestandsrenten ab dem Jahr 2021.
  • Prüfen Sie zusätzlich, ob Wohngeld oder Grundsicherung infrage kommen.

Häufige Fragen

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein, die Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch.

Wie viele Jahre brauche ich?

Mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten.

Ist die Grundrente Sozialhilfe?

Nein. Sie ist ein Zuschlag zur Rente und hängt von der Versicherungsbiografie ab.