Lexikon
Elternzeit
Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung, um ihr Kind zu betreuen, mit besonderem Kündigungsschutz.
Foto: Anna Shvets / PexelsWas bedeutet Elternzeit?
Die Elternzeit regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Mütter und Väter können für jedes Kind bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Sie müssen sie rechtzeitig beim Arbeitgeber anmelden. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis.
Elternzeit ist von Elterngeld zu unterscheiden: Elternzeit ist der Freistellungsanspruch, Elterngeld eine Zahlung.
Wie funktioniert Elternzeit?
Beide Eltern können gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen. Sie lässt sich auf mehrere Abschnitte verteilen. Bis zum achten Geburtstag des Kindes kann ein Teil der Elternzeit übertragen werden, dafür braucht man keine Zustimmung des Arbeitgebers.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, in der Regel sieben Wochen vor Beginn, bei Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag 13 Wochen vorher. In dieser Zeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der mit der Anmeldung beginnt.
Während der Elternzeit können Sie in Teilzeit arbeiten, bis zu einer bestimmten Wochenstundenzahl. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht in Betrieben ab einer bestimmten Größe. Einkommen während der Elternzeit kann das Elterngeld beeinflussen.
Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Elternzeit nehmen. Unter Umständen können auch Großeltern Elternzeit beantragen, wenn die Eltern minderjährig sind oder sich in einer Ausbildung befinden, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.
Beispiel
Ein Vater möchte die Betreuung seines Kindes für einige Monate übernehmen. Er meldet seine Elternzeit rechtzeitig schriftlich bei seinem Arbeitgeber an und gibt an, für welche Zeit er sie nehmen will. Danach kann sein Arbeitgeber ihm nicht kündigen, solange der Schutz gilt.
Wer in Elternzeit ist, behält den Anspruch auf Urlaub. Der Arbeitgeber kann ihn aber für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt. Nicht genommener Urlaub verfällt nicht automatisch, sondern wird übertragen.
Was Sie beachten sollten
- Halten Sie die Anmeldefrist ein. Das ist wichtig für den Kündigungsschutz.
- Klären Sie vorab die Auswirkungen auf Urlaubsanspruch und Betriebsrente.
- Während der Elternzeit besteht Rentenversicherungsschutz durch Kindererziehungszeiten.
- Die Elternzeit kann beendet werden, wenn sich die Pläne ändern. Das erfordert Absprache.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Bis zu drei Jahre pro Kind, pro Elternteil.
Wann muss ich sie anmelden?
In der Regel sieben Wochen vor Beginn, schriftlich beim Arbeitgeber.
Bekomme ich Geld in der Elternzeit?
Elternzeit ist unbezahlt. Das Elterngeld kann als Lohnersatz beantragt werden.