Lexikon
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist die gesetzliche Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit; sie übernimmt einen Teil der Kosten, aber nicht alle.
Foto: Jsme MILA / PexelsWas bedeutet Pflegeversicherung?
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und steht im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Sie ist an die Krankenversicherung gekoppelt: Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Privat Versicherte sind in der privaten Pflegepflichtversicherung.
Die Pflegeversicherung arbeitet nach dem Teilleistungsprinzip. Sie zahlt feste Beträge je nach Pflegegrad. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen oder ihre Familien selbst.
Wie funktioniert Pflegeversicherung?
Der Beitrag wird als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen erhoben und zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Kinderlose zahlen einen Zuschlag, Eltern mit mehreren Kindern erhalten eine Entlastung. Auch Rentner zahlen Beiträge. Die Beitragssätze sehen Sie auf der Werte-Seite zum Beitragssatz in der Pflegeversicherung.
Leistungen sind unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen für professionelle Pflege, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Tages- und Nachtpflege sowie Leistungen bei stationärer Pflege. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Die Finanzierung wird regelmäßig reformiert. Steigende Zahlen von Pflegebedürftigen und höhere Kosten belasten das System. Der Gesetzgeber hat mehrfach Beiträge und Leistungen angepasst. Beschlossene und geplante Änderungen sind in der Änderungen-Datenbank mit Status aufgeführt.
Ein wichtiger Baustein ist die Pflegeberatung. Pflegekassen müssen Versicherten individuelle Beratung anbieten, etwa zur Auswahl von Leistungen oder zur Organisation von Hilfen. Pflegestützpunkte vor Ort unterstützen dabei.
Beispiel
Eine Familie pflegt den Vater zu Hause. Er hat Pflegegrad 3. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld, und ein ambulanter Dienst hilft stundenweise. Wird die Pflege umfangreicher, kann die Familie einen Antrag auf höheren Pflegegrad stellen.
Beim Wechsel von der Pflege zu Hause in ein Heim ändert sich der Leistungsanspruch. Die Pflegekasse zahlt dann Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten, nicht aber zu Unterkunft und Verpflegung. Hier sind Eigenanteile besonders relevant.
Was Sie beachten sollten
- Informieren Sie sich frühzeitig bei der Pflegekasse. Es gibt kostenlose Pflegeberatung.
- Prüfen Sie, welche Leistungen sich kombinieren lassen.
- Der Eigenanteil bei stationärer Pflege kann hoch sein. Es gibt Zuschläge der Pflegekasse.
- Private Vorsorge, etwa durch Zusatzversicherungen, kann Lücken schließen.
Häufige Fragen
Wer ist pflegeversichert?
Alle gesetzlich oder privat Krankenversicherten, jeweils in der entsprechenden Pflegeversicherung.
Zahlt die Pflegeversicherung alle Kosten?
Nein. Sie zahlt Teilbeträge nach Pflegegrad.
Wo sehe ich die Beitragssätze?
Auf der Werte-Seite zum Beitragssatz in der Pflegeversicherung.