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Lexikon

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze für den Stundenlohn, die Arbeitgeber in Deutschland fast allen Beschäftigten zahlen müssen.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Mann im Sakko zählt am Schreibtisch vor einem Laptop GeldscheineFoto: Vitaly Gariev / Pexels

Was bedeutet Mindestlohn?

Der Mindestlohn legt fest, wie wenig eine Arbeitsstunde mindestens kosten darf. Grundlage ist das Mindestlohngesetz (MiLoG). Es gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nahezu allen Branchen, auch für Minijobber und Teilzeitkräfte.

Ausnahmen gibt es etwa für Auszubildende, für Pflichtpraktika und für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Für Auszubildende greift stattdessen die Mindestausbildungsvergütung.

Politisch wird der Mindestlohn regelmäßig diskutiert, weil er zugleich Löhne stützt und Kosten für Betriebe erhöht. Für die Beschäftigten ist vor allem wichtig, dass die Untergrenze verbindlich ist: Abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sind unwirksam.

Wie funktioniert Mindestlohn?

Die Höhe schlägt die Mindestlohnkommission vor. Sie besteht aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie beratenden Wissenschaftlern. Die Bundesregierung kann den Vorschlag per Rechtsverordnung verbindlich machen. Die Kommission orientiert sich nach dem Gesetz an der Tarifentwicklung und prüft in regelmäßigen Abständen, ob eine Anpassung nötig ist.

Der Mindestlohn gilt pro Zeitstunde. Entscheidend ist, was Beschäftigte pro geleisteter Stunde tatsächlich bekommen. Einmalzahlungen, die nicht für die Arbeitsleistung gedacht sind, werden nicht in jedem Fall angerechnet. Branchen mit eigenem Tarifvertrag können höhere Branchenmindestlöhne haben.

Die aktuellen und kommenden Beträge finden Sie auf der Werte-Seite zum Mindestlohn. Dort sehen Sie auch, wann welcher Wert gilt.

Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten dokumentieren, wenn sie Minijobber oder Beschäftigte in bestimmten Branchen wie Gastronomie, Bau oder Logistik einsetzen. Der Zoll kontrolliert die Einhaltung und kann Bußgelder verhängen, wenn der Mindestlohn unterschritten wird. Auch Auftraggeber können haften, wenn Subunternehmer zu wenig zahlen.

Beispiel

Eine Bürokraft arbeitet in Teilzeit und bekommt einen festen Monatslohn. Um zu prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten wird, teilt sie den Monatslohn durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Fallen regelmäßig unbezahlte Mehrstunden an, kann der rechnerische Stundenlohn unter die Grenze rutschen.

Was Sie beachten sollten

  • Prüfen Sie Ihre Stundenzahl: Der Mindestlohn bezieht sich auf alle geleisteten Arbeitsstunden.
  • Bei Minijobs bestimmt der Mindestlohn zusammen mit der Verdienstgrenze, wie viele Stunden im Monat möglich sind.
  • Ansprüche verjähren nach den allgemeinen Regeln. Wer unterbezahlt wird, kann sich an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) oder an eine Beratungsstelle wenden.
  • Neue Werte erkennen Sie am Status „gilt“, „beschlossen“ oder „geplant“.
  • Ein Blick in den Arbeitsvertrag und auf die Lohnabrechnung lohnt sich nach jeder Anpassung: Stimmen Stundenzahl und Stundenlohn?

Häufige Fragen

Wer legt den Mindestlohn fest?

Die Mindestlohnkommission schlägt die Höhe vor, die Bundesregierung setzt sie per Verordnung in Kraft.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja. Auch Minijobber haben Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde.

Wo steht der aktuelle Betrag?

Auf der Werte-Seite zum Mindestlohn, mit Quelle und Stand zu jedem Jahr.