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Lexikon

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen, die zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, damit Eltern nicht allein wegen ihrer Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Paar sitzt mit Kaffeetassen am Küchentisch und bespricht UnterlagenFoto: Mikhail Nilov / Pexels

Was bedeutet Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag, kurz KiZ, steht in § 6a Bundeskindergeldgesetz. Er richtet sich an Eltern, deren Einkommen für den eigenen Bedarf reicht, nicht aber für den Bedarf der Kinder. Die Familienkasse zahlt ihn für jedes Kind zusätzlich zum Kindergeld.

Ziel ist es, Kinderarmut zu vermeiden und Eltern in Arbeit zu halten. Der Zuschlag soll Familien den Gang zum Jobcenter ersparen.

Wie funktioniert Kinderzuschlag?

Voraussetzung ist, dass die Eltern ein Mindesteinkommen erzielen. Das Kind muss unverheiratet sein, unter 25 Jahre alt und im Haushalt der Eltern leben. Die Höhe hängt vom Einkommen der Eltern und von den Wohnkosten ab. Wer mehr verdient, bekommt weniger, bis der Zuschlag ganz entfällt. Eine feste Obergrenze gibt es nicht, weil sie sich nach dem Bedarf berechnet.

Der Höchstbetrag orientiert sich am steuerfreien Existenzminimum des Kindes und wird regelmäßig angepasst. Er gilt für einen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten. Danach prüft die Familienkasse neu, ob der Anspruch weiter besteht.

Der Antrag läuft über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, auch online. Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und Befreiungen bei Kita-Gebühren.

Ein Vorteil gegenüber vielen anderen Leistungen: Der Antrag kann online gestellt werden, und die Familienkasse berechnet den Anspruch anhand von Einkommen, Wohnkosten und Zahl der Kinder. Ein Probelauf mit dem Online-Rechner kostet nichts und zeigt, ob sich der Antrag lohnt.

Beispiel

Eine alleinerziehende Mutter arbeitet in Teilzeit. Ihr Einkommen deckt ihren eigenen Bedarf, aber für die beiden Kinder wird es knapp. Mit dem Kinderzuschlag erhält sie zusätzliche Mittel. Sie beantragt ihn gemeinsam mit dem Kindergeld und legt Einkommensnachweise vor.

Was Sie beachten sollten

  • Der Kinderzuschlag wird nicht neben Bürgergeld gezahlt. Prüfen Sie, welche Leistung günstiger ist.
  • Wohngeld und Kinderzuschlag lassen sich in der Regel kombinieren.
  • Der Anspruch hängt vom Einkommen der letzten Monate ab. Schwankt es stark, lohnt ein erneuter Antrag.
  • Die Familienkasse bietet einen Online-Rechner an, mit dem Sie einen möglichen Anspruch prüfen können.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Eltern mit geringem Einkommen, die zwar ihren eigenen Bedarf decken, nicht aber den ihrer Kinder.

Wird der Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld gezahlt?

Ja, beide Leistungen werden nebeneinander ausgezahlt.

Wo beantrage ich ihn?

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.