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Lexikon

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das regelmäßige Monatsentgelt eine gesetzliche Grenze nicht übersteigt.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Frau in Schürze öffnet morgens die Glastür eines CafésFoto: Tim Douglas / Pexels

Was bedeutet Minijob?

Minijobs sind in § 8 SGB IV geregelt. Dort unterscheidet das Gesetz zwischen der geringfügig entlohnten Beschäftigung (Entgeltgrenze) und der kurzfristigen Beschäftigung (zeitlich begrenzt). Gemeint ist im Alltag meist der Verdienstminijob.

Seit die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie automatisch mit jeder Mindestlohnerhöhung.

Anders als häufig angenommen sind Minijobs keine „Schwarzarbeit light“. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung an, führt Abgaben ab und stellt eine ordnungsgemäße Abrechnung aus. Das schützt die Beschäftigten bei Krankheit, Urlaub und Kündigung.

Wie funktioniert Minijob?

Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale. Beschäftigte sind in der Regel kranken- und arbeitslosenversicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, von der man sich auf Antrag befreien lassen kann.

Die Grenze bezieht sich auf das regelmäßige Monatsentgelt. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten in einzelnen Monaten kann unschädlich sein. Beschäftigte haben dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer: Mindestlohn, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die aktuelle Verdienstgrenze nennt die Werte-Seite zur Minijob-Grenze. Der Stundenrechner auf diesem Portal zeigt, wie viele Stunden damit möglich sind.

Neben dem Verdienstminijob gibt es die kurzfristige Beschäftigung, die auf eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen im Jahr begrenzt ist. Sie bleibt unabhängig von der Höhe des Verdienstes abgabenfrei, solange sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Typisch sind Erntehelfer und Aushilfen in der Saison.

Beispiel

Eine Studentin arbeitet am Wochenende in einem Café auf Minijob-Basis. Der Arbeitgeber meldet sie bei der Minijob-Zentrale an. Verdient sie regelmäßig weniger als die Grenze, bleibt sie ohne Abzüge für Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Was Sie beachten sollten

  • Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die Grenze, entsteht eine reguläre Beschäftigung.
  • Ein Minijob neben einem Hauptjob bleibt unter Voraussetzungen abgabenfrei, aber nur für einen.
  • Bei der Rente lohnt es sich, nicht auf die Rentenversicherungspflicht zu verzichten, weil sie Wartezeiten und Ansprüche aufbaut.
  • Neue Grenzen gelten ab Jahresbeginn. Verträge müssen angepasst werden, wenn die Stundenzahl sonst die Grenze reißt.
  • Wer zugleich Bürgergeld bezieht, muss den Verdienst anrechnen lassen. Ein Teil bleibt anrechnungsfrei. Fragen Sie vorab das Jobcenter.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich im Minijob verdienen?

Bis zur Verdienstgrenze, die auf der Werte-Seite zur Minijob-Grenze steht.

Gilt der Mindestlohn im Minijob?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobs.

Zahle ich Steuern?

Meist zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale. Beschäftigte müssen dann nichts abführen.