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Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag ist ein Beitragsanteil, den jede gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhebt und selbst festlegt.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Ärztin sitzt am Tisch und arbeitet seitlich an einem LaptopFoto: Pavel Danilyuk / Pexels

Was bedeutet Zusatzbeitrag?

Gesetzlich Versicherte zahlen einen allgemeinen Beitragssatz, der für alle Kassen gleich ist, und zusätzlich einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V). Beide werden vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Der Zusatzbeitrag existiert, weil die Kassen unterschiedliche Kostenstrukturen haben. Sie decken damit den Teil ihrer Ausgaben, der nicht aus dem Gesundheitsfonds finanziert wird.

Die Konstruktion hat Folgen für den Wettbewerb: Kassen mit günstigem Zusatzbeitrag locken Mitglieder, Kassen mit hohem Satz verlieren sie. Das ist politisch gewollt, führt aber auch dazu, dass Kassen ihre Zusatzbeiträge am Ende des Jahres an den Finanzbedarf anpassen.

Wie funktioniert Zusatzbeitrag?

Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht jedes Jahr einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Er dient als Richtwert für die Kassen. Jede Kasse legt ihren eigenen Satz fest, der darüber oder darunter liegen kann. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Zusatzbeitrag je zur Hälfte.

Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, hat sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Mitglieder müssen sie darüber informieren. Wer innerhalb der Frist kündigt, kann zu einer günstigeren Kasse wechseln.

Den durchschnittlichen Satz je Jahr zeigt die Werte-Seite zum Zusatzbeitrag.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird auf Basis einer Schätzung der Ausgaben und Einnahmen ermittelt. Weicht die tatsächliche Entwicklung ab, steigt oder sinkt der Satz im Folgejahr. Wer den Satz beobachtet, erkennt Trends in der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beispiel

Eine Kasse kündigt an, ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel anzuheben. Eine Versicherte vergleicht daraufhin die Sätze anderer Kassen und die Leistungen. Sie nutzt das Sonderkündigungsrecht und wechselt zu einer Kasse mit niedrigerem Satz, sodass ihre Abgaben sinken.

Was Sie beachten sollten

  • Der Zusatzbeitrag ist nicht der einzige Unterschied zwischen Kassen. Prüfen Sie Satzungsleistungen und Service.
  • Der Wechsel ist nach einer Bindungsfrist möglich, bei Erhöhung auch außerplanmäßig.
  • Bei Rentnern wird der Zusatzbeitrag hälftig von der Rentenversicherung getragen.
  • Der Zusatzbeitrag ist unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand.
  • Über die Ankündigung einer Erhöhung muss die Kasse spätestens im Monat vor dem Wirksamwerden informieren. Behalten Sie die Post Ihrer Kasse im Blick.

Häufige Fragen

Wer legt den Zusatzbeitrag fest?

Jede Krankenkasse selbst. Das Ministerium gibt nur einen durchschnittlichen Richtwert bekannt.

Kann ich bei einer Erhöhung wechseln?

Ja, es besteht ein Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt der Ankündigung.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.