Lexikon
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist das staatliche Pflichtsystem, das gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfälle absichert.
Foto: Ono Kosuki / PexelsWas bedeutet Sozialversicherung?
Die deutsche Sozialversicherung besteht aus fünf Zweigen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung. Die gemeinsamen Vorschriften enthält das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).
Wer als Arbeitnehmer beschäftigt ist, wird grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Beiträge werden vom Bruttoeinkommen berechnet.
Wie funktioniert Sozialversicherung?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich hälftig. Die Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ein und überweist den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse als Einzugsstelle.
Für jeden Zweig gelten eigene Beitragssätze und Bemessungsgrenzen. Sie finden die Werte auf den Werte-Seiten dieses Portals. Zusätzlich gibt es Sonderfälle wie Minijobs und den Übergangsbereich, in denen abweichende Regeln gelten.
Selbstständige sind nicht automatisch pflichtversichert. Für einige Berufsgruppen gilt eine Pflicht, andere sichern sich freiwillig ab. Beamte haben ein eigenes Versorgungssystem und sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Systeme werden regelmäßig reformiert. Aktuelle Beschlüsse und Entwürfe sehen Sie in der Änderungen-Datenbank.
Historisch geht das System auf Reformen im 19. Jahrhundert zurück. Das Prinzip der Solidarität bedeutet, dass die Beiträge nach Einkommen bemessen werden, die Leistungen aber nach Bedarf oder nach Beitragsjahren erfolgen. Das unterscheidet sie von privaten Versicherungen.
Für Beschäftigte bedeutet das: Sie müssen sich im Normalfall nicht selbst um Anmeldungen kümmern. Der Arbeitgeber meldet sie bei der Krankenkasse an und überweist die Beiträge. Fehler zeigen sich meist erst bei der Rentenauskunft oder bei einer Leistungsabrechnung, deshalb lohnt der regelmäßige Blick in die Unterlagen.
Beispiel
Ein Angestellter sieht auf seiner Gehaltsabrechnung die Zeilen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber trägt in jedem Zweig den gleichen Anteil und zahlt zusätzlich allein die Unfallversicherung.
Auch die Selbstverwaltung ist ein Merkmal: Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber wirken in den Gremien der Träger mit. Der Staat führt die Rechtsaufsicht. Das verhindert, dass einzelne Interessen das System dominieren.
Was Sie beachten sollten
- Prüfen Sie Ihre Abrechnung, wenn sich Beitragssätze oder Grenzen ändern.
- Nebenjobs können beitragspflichtig sein. Das hängt vom Einkommen und von der Art der Tätigkeit ab.
- Familienangehörige können in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert sein.
- Bei Unsicherheit helfen Krankenkasse und Rentenversicherung.
Häufige Fragen
Welche Zweige gibt es?
Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Wer zahlt die Beiträge?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte, die Unfallversicherung allein der Arbeitgeber.
Gilt das für Selbstständige?
Nur in Teilen. Es gibt Pflichten für bestimmte Berufsgruppen, sonst freiwillige Absicherung.