Lexikon
Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat von Ihrem Gehalt einbehält; sie ist nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Steuer.
Foto: Mai Quin / PexelsWas bedeutet Steuerklasse?
Es gibt sechs Steuerklassen. Alleinstehende sind in der Regel in Steuerklasse I, Verheiratete wählen zwischen III und V oder zweimal IV, Alleinerziehende können Klasse II nutzen, und Klasse VI gilt für weitere Beschäftigungen. Die Einteilung steht im Einkommensteuergesetz (§ 38b EStG).
Die Klasse legt fest, welche Freibeträge und welcher Tarif im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Sie verändert nicht die Höhe der Jahressteuer, sondern nur die monatliche Verteilung.
Wie funktioniert Steuerklasse?
Bei Ehepaaren mit sehr unterschiedlichen Einkommen führt die Kombination III und V dazu, dass der besser Verdienende weniger und der andere mehr Lohnsteuer zahlt. Das kann das monatliche Nettoeinkommen verschieben. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung aus: Wer zu viel gezahlt hat, bekommt Geld zurück, wer zu wenig gezahlt hat, muss nachzahlen.
Mit der Kombination IV/IV mit Faktor wird die Steuer nach dem Verhältnis der Einkommen verteilt und ist weitgehend gerecht. Der Faktor wird beim Finanzamt beantragt.
Auf die Steuerklasse stützen sich auch Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Deshalb lohnt die Wahl rechtzeitig vor der Geburt eines Kindes oder vor einer drohenden Arbeitslosigkeit. Es gelten Fristen und Mindestzeiträume, in denen die Klasse bestehen muss.
Es gibt politische Pläne, die Kombination III/V zu ändern. Beschlossene und geplante Reformen sehen Sie mit Status in der Änderungen-Datenbank.
Für Alleinstehende ist die Wahl einfach, denn sie sind in der Regel in Klasse I. Interessant wird es bei Paaren: Hier lässt sich durch passende Kombinationen die Liquidität im laufenden Jahr steuern. Online-Rechner der Finanzverwaltung zeigen, wie sich die Kombinationen auswirken.
Beispiel
Ein Ehepaar plant ein Kind. Sie verdient weniger als er. Um das Elterngeld zu erhöhen, wechselt sie rechtzeitig in eine günstigere Steuerklasse. Die Wahl hat Folgen für das monatliche Netto, aber nicht für die Jahressteuer.
Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Sozialversicherungsbeiträge, wohl aber auf das ausgezahlte Netto und damit auf Lohnersatzleistungen, die vom Netto abgeleitet werden. Prüfen Sie daher vor wichtigen Lebensereignissen Ihre Steuerklasse.
Was Sie beachten sollten
- Ein Wechsel ist grundsätzlich einmal im Jahr möglich, mit Ausnahmen bei besonderen Anlässen.
- Das Wechseln der Steuerklasse spart nicht automatisch Steuern. Es verschiebt nur die Zahlung.
- Prüfen Sie Auswirkungen auf Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld.
- Wer die Steuerklassen III und V nutzt, muss in der Regel eine Steuererklärung abgeben.
Häufige Fragen
Spart ein Wechsel der Steuerklasse Steuern?
Nein. Er verändert nur die monatliche Verteilung, die Jahressteuer klärt die Steuererklärung.
Wer wählt die Steuerklasse?
Verheiratete bzw. Lebenspartner beantragen die Kombination beim Finanzamt.
Beeinflusst die Steuerklasse das Elterngeld?
Ja, weil das Netto die Grundlage der Berechnung ist.