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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Einkommensbetrag, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden; darüber hinaus bleibt Einkommen beitragsfrei.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Hand zeigt auf Unterlagen neben Taschenrechner, Laptop und Fünfzig-Euro-ScheinFoto: Jakub Zerdzicki / Pexels

Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) deckelt die beitragspflichtige Einnahme. Verdienen Sie mehr, wird der übersteigende Teil nicht mehr verbeitragt. Dadurch steigen die Abgaben ab einer bestimmten Höhe nicht weiter an.

Es gibt nicht eine Grenze, sondern mehrere. Die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung nutzen eine gemeinsame Grenze (mit früher getrennten Werten für Ost und West), die Kranken- und Pflegeversicherung eine niedrigere.

Die Grenze ist ein Solidarelement mit Obergrenze: Wer wenig verdient, zahlt von jedem Euro Beiträge, Spitzenverdiener nur bis zur Grenze. Deshalb sinkt die Beitragsbelastung als Anteil am Gesamteinkommen bei sehr hohen Einkommen.

Wie funktioniert Beitragsbemessungsgrenze?

Gesetzliche Grundlagen sind § 159 SGB VI für die Rentenversicherung und § 223 SGB V für die Krankenversicherung. Die Werte werden jährlich per Verordnung an die Lohnentwicklung angepasst, die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung gilt jeweils für ein Kalenderjahr.

Die Grenze wirkt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen: Beide zahlen ihren Anteil nur bis zur Grenze. Freiwillig Versicherte und Selbstständige orientieren sich ebenfalls daran.

Aktuelle Zahlen stehen auf den Werte-Seiten zur Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und in der Krankenversicherung.

Für Arbeitgeber ist die Grenze ein Planungsfaktor, weil sie die Lohnnebenkosten nach oben begrenzt. Für Beschäftigte entscheidet sie, wie viel vom Bruttogehalt in die Sozialversicherung fließt. Die Anhebung zum Jahreswechsel sorgt daher häufig für Schlagzeilen, obwohl sie nur gut verdienende Beschäftigte betrifft.

Beispiel

Eine Angestellte verdient so viel, dass ihr Monatsgehalt über der Grenze der Rentenversicherung liegt. Von jedem weiteren Euro zahlt sie keine Rentenversicherungsbeiträge mehr. Gleichzeitig bekommt sie später auch keine zusätzlichen Entgeltpunkte aus diesem Mehrverdienst.

Was Sie beachten sollten

  • BBG und Versicherungspflichtgrenze sind verschiedene Dinge. Die BBG deckelt Beiträge, die Versicherungspflichtgrenze entscheidet über die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
  • Im Januar kann sich der Nettoverdienst bei Spitzenverdienern ändern, weil die Grenzen angehoben werden.
  • Einmalzahlungen wie Boni werden anteilig der Jahresgrenze zugeordnet.
  • Prüfen Sie in der Gehaltsabrechnung die ausgewiesene Beitragsgrundlage.
  • Selbstständige mit freiwilliger Krankenversicherung sollten wissen, dass für sie ebenfalls Höchstbeiträge gelten, die sich aus dieser Grenze ableiten.

Häufige Fragen

Gibt es eine einheitliche Grenze für alle Sozialversicherungen?

Nein. Renten- und Arbeitslosenversicherung haben eine Grenze, Kranken- und Pflegeversicherung eine andere.

Wann wird die Grenze angepasst?

Jährlich zum 1. Januar per Verordnung.

Zahlt der Arbeitgeber über der Grenze weiter?

Nein. Auch der Arbeitgeberanteil wird nur bis zur Grenze berechnet.