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Lexikon

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag ist der jährliche Betrag an Kapitalerträgen, der steuerfrei bleibt; er wirkt über einen Freistellungsauftrag bei Banken und Brokern.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Lila Sparschwein steht neben einem kleinen Stapel Münzen auf hellem GrundFoto: Suzy Hazelwood / Pexels

Was bedeutet Sparerpauschbetrag?

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden in Deutschland grundsätzlich mit Abgeltungsteuer besteuert. Ein Teil der Erträge bleibt steuerfrei, nämlich der Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz (EStG). Er gilt pro Person und Jahr.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag. Er umfasst Werbungskosten, sodass tatsächliche Kosten daneben nicht gesondert abgezogen werden können.

Wie funktioniert Sparerpauschbetrag?

Damit die Bank keine Steuer einbehält, erteilen Sie ihr einen Freistellungsauftrag. Dort legen Sie fest, bis zu welchem Betrag Erträge steuerfrei bleiben. Sie können den Pauschbetrag auf mehrere Institute aufteilen, insgesamt darf er den gesetzlichen Betrag nicht übersteigen.

Wurde Steuer abgeführt, obwohl Sie Spielraum hatten, holen Sie sie über die Steuererklärung zurück. Das Finanzamt prüft die Erträge und die Steuerbescheinigungen der Banken. Den Betrag finden Sie in der Tabelle auf der Werte-Seite zum Sparerpauschbetrag.

Wer sehr geringe Einkünfte hat, kann bei der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen. Dann werden Erträge unabhängig vom Pauschbetrag ohne Abzug ausgezahlt.

Bei Aktien- und Fondsdepots hat die Bank außerdem die Pflicht, Verlusttöpfe zu führen. Verluste aus Aktienverkäufen werden mit Gewinnen verrechnet. Auch das beeinflusst, wie viel vom Pauschbetrag am Ende gebraucht wird.

Wer mehr Kapitalerträge erzielt als der Pauschbetrag abdeckt, zahlt auf den übersteigenden Teil Abgeltungsteuer, den die Bank direkt an das Finanzamt abführt. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wer darunter bleibt, zahlt auf diese Erträge keine Steuer.

Beispiel

Ein Sparer hat Konten bei zwei Banken. Er teilt seinen Freistellungsauftrag so auf, dass beide Banken in Summe nicht mehr als den Pauschbetrag freistellen. Nach Jahresende prüft er die Steuerbescheinigungen und stellt fest, dass nichts zu viel abgeführt wurde.

Kinder haben ebenfalls einen Pauschbetrag. Haben sie Kapitalerträge, etwa aus einem Sparbuch der Großeltern, kann ein eigener Freistellungsauftrag nützlich sein.

Was Sie beachten sollten

  • Prüfen Sie einmal im Jahr Ihre Freistellungsaufträge. Wechselt die Bank, müssen Sie ihn neu erteilen.
  • Ein zu hoher Gesamtbetrag der Freistellungsaufträge ist unzulässig.
  • Der Pauschbetrag gilt nicht für alle Einkünfte, zum Beispiel nicht für Mieteinnahmen.
  • Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter dem pauschalen Satz, können Sie die Günstigerprüfung beantragen.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich den Sparerpauschbetrag?

Über einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder in der Steuererklärung.

Gilt er für jede Person?

Ja. Ehepaare mit Zusammenveranlagung erhalten den doppelten Betrag.

Wo steht der aktuelle Betrag?

Auf der Werte-Seite zum Sparerpauschbetrag.