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Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist die Einkommensschwelle, ab der Angestellte nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind und in die private Krankenversicherung wechseln können.
Foto: Vitaly Gariev / PexelsWas bedeutet Versicherungspflichtgrenze?
Wer als Arbeitnehmer weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdient, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer sie überschreitet, kann sich privat versichern oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Die Regelung steht in § 6 SGB V.
Das Gesetz spricht von der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie wird einmal pro Jahr angepasst und gilt jeweils ab dem 1. Januar.
Die Grenze betrifft nur Angestellte. Selbstständige, Beamte und andere Gruppen haben eigene Regeln. Zudem ist sie ein Gesetzgebungsthema: In der Vergangenheit wurde diskutiert, sie anzuheben oder abzusenken, um den Zugang zur privaten Krankenversicherung zu steuern.
Wie funktioniert Versicherungspflichtgrenze?
Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Dazu zählen laufendes Gehalt und regelmäßige Zuschläge, nicht aber Einmalzahlungen, die nicht fest vereinbart sind. Die Bundesregierung veröffentlicht die Grenze in der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung.
Ein Wechsel ist nicht sofort möglich. Die Versicherungspflicht endet erst zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Einkommen die Grenze übersteigt, und nur, wenn es voraussichtlich auch die Grenze des Folgejahres überschreitet. Für bestimmte Gruppen gelten Sonderregeln, etwa für Beschäftigte, die bereits vor einem Stichtag privat versichert waren.
Die aktuelle Höhe finden Sie auf der Werte-Seite zur Versicherungspflichtgrenze.
Wichtig ist der Unterschied zwischen „frei“ und „pflichtig“: Wer über der Grenze liegt, kann in der gesetzlichen Kasse bleiben und zahlt dort Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die private Versicherung ist eine Option, kein Zwang. Arbeitgeber zahlen in beiden Fällen einen Zuschuss.
Beispiel
Ein Angestellter erhält zum Jahreswechsel eine deutliche Gehaltserhöhung, die ihn über die Grenze hebt. Er bleibt bis zum Ende des Kalenderjahres in der gesetzlichen Kasse und kann danach den Wechsel in die private Versicherung prüfen.
Was Sie beachten sollten
- Der Wechsel in die private Versicherung ist für Familien mit Kindern oft teuer, weil die kostenlose Familienversicherung entfällt.
- Der Rückweg in die gesetzliche Versicherung ist später nur eingeschränkt möglich, vor allem ab dem Alter von 55 Jahren.
- Die Grenze ist nicht identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.
- Lassen Sie sich vor einem Wechsel unabhängig beraten.
- Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist begrenzt. Lassen Sie sich Beitrag und Zuschuss vorab genau vorrechnen.
Häufige Fragen
Wer ist von der Versicherungspflichtgrenze betroffen?
Angestellte mit hohem Einkommen, die über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken.
Gilt sie auch für Selbstständige?
Nein. Selbstständige können sich in der Regel frei entscheiden.
Wann ändert sich die Grenze?
Jedes Jahr zum 1. Januar. Den Wert zeigt die Werte-Seite.