Gesundheit
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
77.400 € – so lautet der derzeit gültige Wert für „Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)“. Maßgeblich ist der Stichtag 1. Januar 2027. Alle Vorgänger und Nachfolger sehen Sie weiter unten.
Foto: Tima Miroshnichenko / PexelsZahlen im Überblick
- Gegenüber der letzten Anpassung hat sich Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) um +3.600 € (+4,88 %) erhöht. Aktuell gilt 77.400 €.
- Seit 2019 hat sich Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) um +27,41 % verändert.
- Der nächste Wert (84.150 €) gilt ab 1. Januar 2027 und ist beschlossen. Das entspricht +8,72 % gegenüber heute.
- Seit 2019 wurde der Wert 6 Mal geändert.
Verlauf: Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
Die Zeitreihe in Grafikform: „Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)“ im Lauf der Jahre, beginnend mit 2026. Stufen entstehen, wenn Werte nur einmal im Jahr angepasst werden.
Werte-Tabelle: Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
Wie hat sich „Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)“ entwickelt? Die folgende Übersicht zeigt 6 Einträge seit 2026, jeweils mit Beleg und Stand.
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 84.150 €Kabinettsbeschluss vom Oktober 2026; Bundesrat steht aus. Monatswert 7.012,50 €. | beschlossen | Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 | 21.10.2026 | |
| aktuell | 77.400 € | gilt | Deutsche Rentenversicherung (Rechengrößen 2026/2027) | 21.10.2026 |
| 73.800 € | gilt | Bundesregierung: Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025 | 21.10.2026 | |
| 69.300 € | gilt | Bundesregierung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 | 21.10.2026 | |
| 66.600 € | gilt | Bundesregierung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 | 21.10.2026 | |
| 64.350 € | gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 | 21.10.2026 | |
| 64.350 € | gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 | 21.10.2026 | |
| 62.550 € | gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 | 21.10.2026 | |
| 60.750 € | gilt | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: SGB V § 6 Abs. 6. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Wen betrifft das?
Nicht jeder muss sich um „Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)“ kümmern. Relevant wird die Kennzahl, wenn Sie in einer der folgenden Gruppen sind. Als Nächstes steht bei „Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)“ der Wert 77.400 € an, und zwar ab 1. Januar 2027. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie etwas anpassen müssen.
Änderungen zu Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 €Wer 2027 mehr als 84.150 € im Jahr verdient, darf als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln.DetailsDas sind 7.012,50 € im Monat und 6.750 € mehr als 2026. Wer heute knapp darüber liegt, kann 2027 wieder versicherungspflichtig werden. Betrifft: Arbeitnehmer und Selbstständige | Gesundheit | beschlossen | Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 | |
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Häufige Fragen
Was beträgt „Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)“ im Moment?
Es gelten 77.400 €. Beginn der Geltung war der 1. Januar 2027.
Ab wann gilt bei „Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)“ etwas Neues?
Der Termin lautet 1. Januar 2027, der künftige Wert 77.400 €. Er kann sich ändern, solange er nicht den Status „gilt“ trägt.
Wie verlässlich sind die Angaben zu „Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)“?
Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen. Wir verlinken sie bei jedem Eintrag und nennen den Abrufstand.