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Was ändert sich 2026 steuerlich? Alle Änderungen

2026 steigen Grundfreibetrag auf 12.348 Euro, Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro und Kindergeld auf 259 Euro. Die Pendlerpauschale gilt dauerhaft mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer, Speisen in der Gastronomie kosten 7 Prozent Umsatzsteuer. Die Steuerreform 2027 ist nur ein Entwurf.

Redaktion German Update · 21. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Hände prüfen mit einem Stift ein Formular neben einem TaschenrechnerFoto: Bia Limova / Pexels
Kurz zusammengefasst

2026 steigen der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro, der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro und das Kindergeld auf 259 Euro. Die Pendlerpauschale gilt dauerhaft mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Speisen in der Gastronomie kosten nur noch 7 Prozent Umsatzsteuer. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Eine größere Einkommensteuerreform für 2027 ist ein Kabinettsentwurf vom 2. September 2026 und nicht beschlossen.

Welche Freibeträge und Beträge gelten 2026?

Das Steuerfortentwicklungsgesetz hebt Freibeträge und Kindergeld für 2025 und 2026 an. Die Bundesregierung nennt diese Werte, die Tarifgrenzen und die Grenzen für den Solidaritätszuschlag werden zugleich an die Inflation angepasst, um die kalte Progression auszugleichen.

Größe20252026Plus
Grundfreibetrag12.096 €12.348 €+252 €
Kinderfreibetrag je Kind9.600 €9.756 €+156 €
Kindergeld pro Monat und Kind255 €259 €+4 €

Prozentual steigt der Grundfreibetrag um rund 2,1 Prozent, der Kinderfreibetrag um rund 1,6 Prozent und das Kindergeld um rund 1,6 Prozent. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt. Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag für Eltern, der mit dem Kindergeld verrechnet wird. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist. Aktuelle Zeitreihen zeigen die Seiten Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld.

Die Bundesregierung bestätigt das Kindergeld von 259 Euro und weist darauf hin, dass die Anpassung automatisch erfolgt und keine Antragstellung nötig ist. Über 10 Millionen Berechtigte sind betroffen.

Was ändert sich bei der Pendlerpauschale?

Das Steueränderungsgesetz 2025 durchlief den üblichen Weg. Die Bundesregierung beschloss den Entwurf am 10. September 2025, der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 4. Dezember 2025, der Bundesrat billigte es am 19. Dezember 2025. Die meisten Maßnahmen gelten seit dem 1. Januar 2026. Für die Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht nennt die Bundesregierung kein eigenes Datum.

Die Entfernungspauschale gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft mit 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Bisher stieg sie erst ab dem 21. Kilometer. Die Bundesregierung rechnet vor: Bei 10 Kilometern Arbeitsweg und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich zusätzlich 176 Euro abzugsfähige Kosten im Jahr, bei 20 Kilometern 352 Euro. Das gilt unter der Annahme, dass die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.

Das Rechenbeispiel zeigt, warum die Änderung vor allem Pendler mit kurzen Wegen betrifft: Die ersten 20 Kilometer waren bisher mit weniger Cent angesetzt. Die Mobilitätsprämie bleibt für Steuerpflichtige mit geringem Einkommen erhalten. Mehr Daten zeigt die Seite Pendlerpauschale.

Wichtiger Hinweis

Die Pauschale mindert die Steuer nur, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Prüfen Sie die Steuererklärung mit einem Steuerprogramm, einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.

Welche Steuervorteile gibt es für Gastronomie und Ehrenamt?

Die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants und Cafés sinkt seit dem 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent. Getränke sind ausgenommen. Die Bundesregierung beziffert die Entlastung auf 3,6 Milliarden Euro im Jahr. Ob Gäste niedrigere Preise sehen, entscheiden die Betriebe selbst. Profitieren sollen laut Bundesregierung auch Bäckereien, Metzgereien, Caterer sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

Im Gemeinnützigkeitsrecht gelten diese neuen Werte:

  • Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro (vorher 3.000 Euro)
  • Ehrenamtspauschale: 960 Euro (vorher 840 Euro)
  • Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: 50.000 Euro
  • E-Sport gilt als gemeinnützig

Zusätzlich lassen sich Gewerkschaftsbeiträge als eigene Werbungskosten abziehen, zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die Höchstbeträge für Parteispenden wurden angehoben. Beträge nennt die Quelle dafür nicht.

Was ändert sich für Rentner und Beschäftigte?

Für Rentner nennt die Bundesregierung einen steuerpflichtigen Anteil von 84 Prozent bei Rentenbeginn 2026. Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze können über die Aktivrente bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei erhalten. Die Details erklärt der Beitrag Aktivrente: 2.000 € steuerfrei.

Reine Elektroautos bleiben länger von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen werden, bis zu zehn Jahre. Das nennt die Bundesregierung ebenfalls. Die Forschungszulage steigt in der Obergrenze von 10 auf 12 Millionen Euro.

Praxis-Einordnung

Die meisten Entlastungen 2026 wirken über die Steuererklärung, nicht über den Lohnzettel. Kindergeld und Aktivrente kommen automatisch an. Pendlerpauschale und Gewerkschaftsbeiträge dagegen müssen Sie in der Steuererklärung für 2026 angeben. Sammeln Sie deshalb Belege und Fahrtage das ganze Jahr. Wer nur den Pauschbetrag nutzt, verschenkt unter Umständen die Entlastung.

Welche Steuerreform ist für 2027 geplant?

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Das ist ein Gesetzentwurf. Ob und wann der Bundestag zustimmt, nennt die Bundesregierung nicht. Die Eckpunkte laut Entwurf:

Größe2026 (gilt)2027 (Entwurf)2028 (Entwurf)
Kindergeld pro Monat259 €267 €272 €
Kinderfreibetrag9.756 €10.056 €10.236 €
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €12.900 €

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll auf 1.430 Euro steigen. Der Tarif soll zwischen 17.800 und 70.600 Euro Einkommen etwas flacher verlaufen. Die Gesamtentlastung beträgt etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr, spürbar ab 2027, mit voller Wirkung ab 2028. Das berichtet die Bundesregierung. Zur Gegenfinanzierung gehören unter anderem geringere Handwerkerabzüge und ein höherer Pauschalsteuersatz für Minijobs. Aktuelle Entwurfswerte pflegt die Seite Grundfreibetrag 2027.

Weitere Punkte des Entwurfs betreffen die Gegenfinanzierung und andere Pauschalen:

  • Der Abzug für Handwerkerleistungen soll von 20 auf 15 Prozent sinken, die Obergrenze von 1.200 auf 900 Euro.
  • Die Pauschalsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen.
  • Die Obergrenze für den steuerbegünstigten Stundenlohn bei Sonntags- und Feiertagszuschlägen soll von 50 auf 75 Euro steigen.

Die Bundesregierung kündigt außerdem an, das Kindergeld ab Frühjahr 2027 ohne Antrag zu zahlen, zunächst für Kinder, für die schon Kindergeld gezahlt wird. Ende 2027 soll das auch für erste Kinder gelten. Das ist eine Ankündigung und kein beschlossenes Gesetz. Wie Sie Kindergeld heute beantragen, erklärt der Ratgeber Kindergeld beantragen.

Einschätzung der Redaktion

2026 ist ein Jahr mit vielen kleinen Entlastungen, die zusammen deutlich weniger auffallen als eine Tarifreform. Wer die Zahlen vergleicht, sollte beschlossene und geplante Werte trennen. Der Grundfreibetrag steigt 2026 um 252 Euro und, falls der Entwurf Gesetz wird, 2027 um weitere 216 Euro. Das ist ein Fortschritt, aber keine Revolution. Für Pendler und Ehrenamtliche ist die Änderung 2026 spürbarer als für Singles ohne Fahrtkosten.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Belege für Pendlerpauschale und Gewerkschaftsbeitrag für die Steuererklärung 2026 sammeln.
  2. Prüfen, ob der Arbeitgeber die Aktivrente korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
  3. Ehrenamtliche und Übungsleiter ihre Aufwandsentschädigungen mit den neuen Pauschalen vergleichen.
  4. Die Entwurfswerte für 2027 nicht als Fakt einplanen.
  5. Die Fristen für die Steuererklärung im Blick behalten.

Die gesammelten Neuerungen des Jahres stehen unter Was ändert sich 2026, Termine unter Fristen.

Was bringt die Anhebung des Grundfreibetrags in Euro?

Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 auf 12.348 Euro, das sind 252 Euro mehr. Bei einem angenommenen Eingangssteuersatz von 14 Prozent entspricht das rechnerisch rund 35 Euro weniger Einkommensteuer im Jahr. Der Kinderfreibetrag wächst um 156 Euro je Kind. Wie viel Sie tatsächlich sparen, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Steuersatz ab. Die Beträge dienen der Orientierung, den genauen Wert zeigt Ihr Steuerbescheid.

Das Wichtigste in Kürze
  • Grundfreibetrag 12.348 €, Kinderfreibetrag 9.756 €, Kindergeld 259 € im Jahr 2026.
  • Pendlerpauschale: dauerhaft 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
  • Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie: 7 % seit 1. Januar 2026.
  • Übungsleiterpauschale 3.300 €, Ehrenamtspauschale 960 €.
  • Einkommensteuerreform 2027: nur Kabinettsentwurf vom 2. September 2026.

Quellen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 Euro. 2025 waren es 12.096 Euro, das ergibt ein Plus von 252 Euro.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer, dauerhaft. Früher stieg sie erst ab dem 21. Kilometer.

Ist die Einkommensteuerreform 2027 beschlossen?

Nein. Das Kabinett hat am 2. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Muss ich das Kindergeld 2026 neu beantragen?

Nein. Die Anpassung auf 259 Euro erfolgt automatisch, wie die Bundesregierung mitteilt.