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Gesundheit

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung

Aktuell gilt bei „Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung“ der Wert 2,9 %. Er ist seit 1. Januar 2027 in Kraft und stammt aus einer amtlichen Quelle, die Sie unten in der Tabelle finden.

Aktuell2,9 %% des beitragspflichtigen Einkommensgilt
Nächster Wert2,9 %ab 1. Januar 2027geplant

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Arzt mit Mundschutz bespricht mit einer Patientin im Krankenbett die BehandlungFoto: RDNE Stock project / Pexels

Zahlen im Überblick

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung liegt aktuell bei 2,9 %. Gegenüber dem vorherigen Wert ist das ein Unterschied von +0,40 % (+16 %).
  • Seit 2019 hat sich Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung um +222,22 % verändert.
  • Ab 1. Januar 2027 sind 2,9 % vorgesehen, Stand der Planung: geplant, aber noch nicht beschlossen. Das entspricht +0 % gegenüber heute.
  • Seit 2019 wurde der Wert 6 Mal geändert.

Verlauf: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung

Linie statt Tabelle: Dieses Schaubild stellt „Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung“ von 2026 an dar. Kommende Werte sind, soweit bekannt, als solche kenntlich.

Verlauf: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung von 2019 bis 20270,501,001,502,002,503,002019202020212022202320242025202620271. Januar 2019: 0,9 % (gilt)1. Januar 2020: 1,1 % (gilt)1. Januar 2021: 1,3 % (gilt)1. Januar 2022: 1,3 % (gilt)1. Januar 2023: 1,6 % (gilt)1. Januar 2024: 1,7 % (gilt)1. Januar 2025: 2,5 % (gilt)1. Januar 2026: 2,9 % (gilt)1. Januar 2027: 2,9 % (geplant)2,9 %
Durchgezogen: gilt bereits. Gestrichelt: beschlossen, geplant oder Entwurf. Einheit: % des beitragspflichtigen Einkommens.

Werte-Tabelle: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung

Wer genau hinschauen will, findet unten alle Stufen von „Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung“. Beginn der Reihe ist 2026, Stand und Herkunft stehen in den letzten Spalten.

Gültig abWertStatusQuelleStand
2,9 %Empfehlung des Schätzerkreises; das Bundesgesundheitsministerium legt den Wert bis 1. November fest. Die Beiträge einzelner Kassen können abweichen.geplantZDFheute (Schätzerkreis-Empfehlung vom 14.10.2026)21.10.2026
aktuell2,9 %Rechengröße; jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest.giltBundesanzeiger (Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums vom 7. November 2025)21.10.2026
2,5 %giltGKV-Spitzenverband / Bundesgesundheitsministerium21.10.2026
1,7 %giltGKV-Spitzenverband / Bundesgesundheitsministerium21.10.2026
1,6 %giltGKV-Spitzenverband / Bundesgesundheitsministerium21.10.2026
1,3 %giltGKV-Spitzenverband / Bundesgesundheitsministerium21.10.2026
1,3 %giltGKV-Spitzenverband / Bundesgesundheitsministerium21.10.2026
1,1 %giltGKV-Spitzenverband / Bundesgesundheitsministerium21.10.2026
0,9 %giltGKV-Spitzenverband / Bundesgesundheitsministerium21.10.2026

Rechtsgrundlage: SGB V § 242a. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.

Wen betrifft das?

Von „Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung“ sind je nach Konstellation sehr unterschiedliche Gruppen betroffen. Prüfen Sie, ob Ihre Lage zu den genannten passt. Vorschau auf das Datum 1. Januar 2027: „Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung“ soll dann 2,9 % betragen. Stellen Sie Verträge, Abrechnungen und Budgets rechtzeitig darauf ein.

Änderungen zu Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung

3 von 3 Änderungen

StichtagÄnderungBereichStatusQuelle
Januar 2026 1 Monatsübersicht
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 %Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2026 auf 2,9 % festgelegt.
Details

Der Wert ist eine Rechengröße; jede Kasse bestimmt ihren eigenen Satz. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Rentner spüren höhere Beiträge erst ab März.

Betrifft: Arbeitnehmer und Rentner

GesundheitgiltBundesanzeiger: Bekanntmachung durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026
November 2026 1
Zusatzbeitrag 2027: Festlegung bis 1. NovemberDas Gesundheitsministerium legt bis 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 fest.
Details

Der Schätzerkreis hat 2,9 % empfohlen. Die einzelnen Kassen entscheiden danach über ihre Sätze. Vergleichen Sie im November die Beiträge Ihrer Kasse und nutzen Sie bei Erhöhung das Sonderkündigungsrecht.

Betrifft: Arbeitnehmer und Rentner

GesundheitgeplantZDFheute: Zusatzbeitrag soll stabil bleiben
Januar 2027 1 Monatsübersicht
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag soll bei 2,9 % bleibenDer Schätzerkreis empfiehlt für 2027 einen unveränderten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %.
Details

Das ist eine Empfehlung, keine Garantie. Einzelne Kassen können höhere Sätze verlangen. Die endgültige Festlegung erfolgt durch das Ministerium.

Betrifft: Arbeitnehmer und Rentner

GesundheitgeplantZDFheute: Zusatzbeitrag soll stabil bleiben

Verwandte Werte

Häufige Fragen

Was beträgt „Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung“ im Moment?

Gültig ist 2,9 %, seit dem 1. Januar 2027 und bis zur nächsten Anpassung.

Wann steht die nächste Anpassung bei „Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung“ an?

Als Nächstes folgt 2,9 %, und zwar am 1. Januar 2027.

Wer legt „Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung“ fest, und wo steht das?

Weitgehend ja, weil jede Zahl mit Quelle versehen ist. Prüfen Sie bei wichtigen Entscheidungen den amtlichen Wortlaut.