Die Mütterrente III erkennt für jedes vor 1992 geborene Kind bis zu 36 statt 30 Monate Kindererziehungszeit an. Das ergibt bis zu einen halben Entgeltpunkt mehr je Kind. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2027, ausgezahlt wird wegen des technischen Aufwands erst ab 2028, mit Nachzahlung. Beim Rentenwert von 42,52 Euro sind das rund 21,26 Euro brutto im Monat je Kind. Ein Antrag ist in der Regel nicht nötig.
Was ist die Mütterrente III?
Die Mütterrente III ist die dritte Stufe der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Kindererziehungszeit ist die Zeit nach der Geburt, die die Rentenversicherung als Beitragszeit anrechnet, auch ohne Erwerbsarbeit. Anspruch haben Mütter oder Väter, wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt. Die Kosten trägt der Bund aus Steuermitteln über den Bundeszuschuss.
| Stufe | Zeitpunkt | Anerkannte Monate pro Kind (vor 1992 geboren) | Entgeltpunkte |
|---|---|---|---|
| bis 2014 | bis 30. Juni 2014 | bis zu 12 | 1,0 |
| Mütterrente I | ab 1. Juli 2014 | bis zu 24 | 2,0 |
| Mütterrente II | ab 1. Januar 2019 | bis zu 30 | 2,5 |
| Mütterrente III | ab 1. Januar 2027 | bis zu 36 | 3,0 |
Die Monatszahlen nennt die DRV-Seite zur Mütterrente. Die Entgeltpunkte folgen der Regel, dass zwölf Monate einem Entgeltpunkt entsprechen, wie die Spalte 3 zeigt (12 Monate = 1 Punkt). Ein Entgeltpunkt entspricht dem Jahresverdienst eines Durchschnittsverdieners. Das Lexikon erklärt den Begriff unter Entgeltpunkte.
Ist die Mütterrente III beschlossen?
Ja. Sie ist Teil des Rentenpakets 2025. Der Bundestag hat es nach Berichten von cash-online.de am 5. Dezember 2025 mit 318 zu 225 Stimmen bei 53 Enthaltungen verabschiedet. Der Bundesrat billigte es am 19. Dezember 2025. Die Bundesregierung führt die dreijährige Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder unter den Neuregelungen ab 2026 auf.
Die DRV-Seite zur Mütterrente ist auf den 16. Januar 2026 datiert und bestätigt den Start zum 1. Januar 2027. Sie weist auf eine öffentliche Debatte hin. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag nennt den Start am 1. Januar 2027 und eine Auszahlung frühestens ab 2028 (Drucksache 21/1298).
Wie viel Geld bringt die Mütterrente III?
Ein halber Entgeltpunkt je Kind ergibt beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro etwa 21,26 Euro brutto im Monat. Der Rentenwert gilt seit dem 1. Juli 2026, wie die Bundesregierung mitteilt. Die DRV gab den Wert eines halben Entgeltpunkts mit 20,40 Euro an. Das war der Stand vor dem Juli 2026. Der Betrag steigt mit dem Rentenwert.
| Anzahl Kinder (vor 1992 geboren) | Zuschlag pro Monat (Rentenwert 42,52 €) | Zuschlag für 12 Monate |
|---|---|---|
| 1 | 21,26 € | 255,12 € |
| 2 | 42,52 € | 510,24 € |
| 3 | 63,78 € | 765,36 € |
Die Werte sind Rechenbeispiele mit dem Rentenwert seit Juli 2026. Zum 1. Juli 2027 wird der Rentenwert voraussichtlich angepasst, die tatsächlichen Beträge ab 2028 fallen dann höher aus. Die DRV sagt, der Wert ab 2028 lasse sich noch nicht verlässlich abschätzen, sei aber höher als heute. Die Beträge sind brutto: Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuer kommen hinzu. Aktuelle Werte zeigt die Seite Rentenwert.
Die DRV weist darauf hin, dass die Mütterrente III auf andere Leistungen angerechnet werden kann, etwa auf Grundsicherung oder Wohngeld. Auch auf Witwen- oder Witwerrenten kann sie wirken, wenn sie Teil der eigenen Rente ist. Prüfen Sie den Einzelfall bei der Rentenversicherung oder der Beratungsstelle. Dieser Beitrag ist keine Rentenberatung.
Wann wird die Mütterrente III ausgezahlt?
Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2027. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt wegen des hohen technischen Aufwands bis 2028, bevor sie auszahlen kann. Die Berechtigten erhalten die Leistungen für 2027 rückwirkend im Jahr 2028. Das bestätigen DRV und Bundesregierung.
- Wer vor Januar 2028 in Rente geht, erhält eine Nachzahlung.
- Wer ab Januar 2028 erstmals Rente bezieht, bekommt die Mütterrente III direkt mit der ersten Rente.
- Wer die Erziehungszeit schon beantragt hat, aber noch nicht in Rente ist, wird 2028 automatisch geprüft.
- Wer noch keine Erziehungszeit beantragt hat, bei dem wird sie bei Rentenantragstellung geprüft.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Nachzahlung: Eine Rentnerin mit zwei vor 1992 geborenen Kindern erhält für 2027 mindestens 12 mal 42,52 Euro, also 510,24 Euro brutto, als Nachzahlung im Jahr 2028. Hinzu kommt die laufende Erhöhung ab dem Start der Auszahlung. Die genaue Summe hängt vom Rentenwert ab.
Muss ich die Mütterrente III beantragen?
In der Regel nein. Bestandsrentner erhalten die Leistung weitgehend automatisch. Das schreibt die DRV. Entscheidend ist, dass die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto korrekt erfasst sind. Kritisch sind Lücken im Konto, eine Trennung während der Erziehungszeit, Adoptionen und strittige Zuordnungen zwischen den Elternteilen. Das gibt cash-online.de unter Bezug auf die DRV an.
Prüfen Sie jetzt, nicht erst 2028, ob alle Kinder im Rentenkonto erfasst sind. Im Kontenklärungsverfahren lassen sich Lücken beheben. Das gilt besonders bei Trennungen, Adoptionen oder wenn die Erziehungszeit zwischen Eltern geteilt wurde. Wer die Unterlagen früh klärt, vermeidet, dass die Nachzahlung im Jahr 2028 verspätet kommt. Die Rentenversicherung hilft über die kostenfreie Servicenummer 0800 1000 4800.
Wer profitiert und was kostet es?
Laut Bundesregierung können rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren, überwiegend Frauen. Das nennt die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/1298) mit „knapp 10 Millionen“. Die Kosten trägt der Bund. Cash-online nennt unter Bezug auf die DRV jährliche Mehrkosten von rund fünf Milliarden Euro, vollständig aus Steuermitteln finanziert. Der Beitragssatz bleibt unverändert.
Einschätzung der RedaktionDie Mütterrente III ist eine Rentenerhöhung mit Verzögerung. Wer 2027 Anspruch hat, sieht das Geld erst 2028, dann als Nachzahlung. Für die einzelne Mutter ist der Betrag überschaubar, 21,26 Euro im Monat pro Kind brutto. In der Summe geht es um viele Millionen Menschen und rund fünf Milliarden Euro im Jahr. Für die Politik ist das auch eine Frage der Gerechtigkeit zwischen Müttern vor und nach 1992. Für die Einzelne zählt vor allem, dass das Konto stimmt.
Wie unterscheiden sich Kinder vor und nach 1992?
Für ab 1992 geborene Kinder erkennt die Rentenversicherung bereits bis zu 36 Monate an, wie die DRV in ihrer Übersicht zeigt. Die Mütterrente III gleicht die Kinder vor 1992 an diese Dauer an. Damit entfällt der Unterschied von sechs Monaten, der sich in der Tabelle oben zeigt. Eine Mutter mit einem Kind von 1988 und einem Kind von 1993 hat danach für beide Kinder dieselbe Dauer an Erziehungszeit im Konto. Entscheidend bleibt, dass die Zeiten dem richtigen Elternteil zugeordnet sind. Wer sich die Erziehung geteilt hat, kann die Zuordnung ändern lassen, sofern die Rentenversicherung das zulässt.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Rentenkonto bei der DRV einsehen und Kindererziehungszeiten prüfen.
- Lücken oder falsche Zuordnungen schriftlich klären lassen.
- Bei Rentenbeginn vor 2028 die Nachzahlung einplanen.
- Anrechnung auf Grundsicherung oder Wohngeld prüfen lassen.
- Auf Bescheide der Rentenversicherung 2028 achten.
Weitere Änderungen für Ihre Gruppe finden Sie unter Was ändert sich für Rentner und Was ändert sich für Rentner? Rente 2026 und 2027. Die Rentenanpassung erklärt das Lexikon unter Rentenanpassung.
- Bis zu 36 statt 30 Monate Kindererziehungszeit pro vor 1992 geborenem Kind.
- Bis zu 0,5 Entgeltpunkte mehr je Kind, rund 21,26 € brutto im Monat beim Rentenwert 42,52 €.
- Geltung ab 1. Januar 2027; Auszahlung ab 2028 mit Nachzahlung.
- In der Regel kein Antrag nötig; Kontenklärung prüfen.
- Mögliche Anrechnung auf Grundsicherung oder Wohngeld.
