Stand 21.10.2026
Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde und was daraus folgt
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 brutto 13,90 € pro Stunde. Er gilt seit dem 1. Januar 2026 und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €.
Foto: Tiger Lily / PexelsWerte-Tabelle: Gesetzlicher Mindestlohn
| Gültig ab | Wert | Status | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 14,60 €Per Rechtsverordnung der Bundesregierung bereits festgelegt; tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. | beschlossen | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung | 21.10.2026 | |
| aktuell | 13,90 € | gilt | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung | 21.10.2026 |
| 12,82 € | gilt | Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung | 21.10.2026 | |
| 12,41 € | gilt | Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung | 21.10.2026 | |
| 12,00 € | gilt | Mindestlohngesetz § 1 Abs. 2 | 21.10.2026 | |
| 12,00 €Einmalige gesetzliche Anhebung zum 1. Oktober 2022. | gilt | Mindestlohngesetz § 1 Abs. 2 | 21.10.2026 | |
| 10,45 € | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 | |
| 9,82 € | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 | |
| 9,60 € | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 | |
| 9,50 €Zum 1. Juli 2021 stieg der Satz auf 9,60 €. | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 | |
| 9,35 € | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 | |
| 9,19 € | gilt | MiLoG (Anpassungsverordnungen) | 21.10.2026 |
Rechtsgrundlage: Mindestlohngesetz (MiLoG), Mindestlohnanpassungsverordnungen. Daten-Stand: 21.10.2026. Als CSV herunterladen.
Verlauf: Gesetzlicher Mindestlohn
Zahlen im Überblick
- Der aktuelle Wert von 13,90 € liegt +1,08 € (+8,42 %) über dem vorherigen Stand.
- Verglichen mit 2019, dem ersten Jahr der Tabelle, beträgt die Veränderung bei Gesetzlicher Mindestlohn +51,25 %.
- Ab 1. Januar 2027 sind 14,60 € vorgesehen, Stand der Planung: beschlossen. Das entspricht +5,04 % gegenüber heute.
- Seit 2019 wurde der Wert 9 Mal geändert.
Minijob: wie viele Stunden sind möglich?
Gerechnet wird Monatsgrenze geteilt durch Stundenlohn. Der Stundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Wochenstunden als Durchschnitt über 52/12 Wochen pro Monat.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde. Das legt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fest. Gegenüber 2025 (12,82 €) ist das ein Plus von 1,08 € oder rund 8,4 Prozent. Der Sprung von 2024 (12,41 €) auf 2025 lag bei 3,3 Prozent.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Befristung. Das schließt Minijobs, Teilzeit und Aushilfen ein. Es zählt die Arbeitszeit, nicht die Art des Vertrags. Pauschale Monatsgehälter dürfen im Durchschnitt nicht unter 13,90 € je tatsächlich geleisteter Stunde liegen.
Wer ist ausgenommen?
Das MiLoG nennt Ausnahmen, unter anderem:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung, im ersten Jahr 2026 724 €)
- ehrenamtlich Tätige
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung
- Pflichtpraktika und Praktika bis zu drei Monaten unter bestimmten Voraussetzungen
Für einzelne Branchen gelten höhere Mindestlöhne durch Tarifverträge, zum Beispiel am Bau oder in der Pflege. Diese gehen dem gesetzlichen Mindestlohn vor, wenn sie höher liegen.
Was verdient man mit Mindestlohn im Monat?
Die Rechnung ist einfach: Wochenstunden × Stundenlohn × 13 ÷ 3 (das entspricht 52 Wochen ÷ 12 Monate). Beispiele für 2026:
- Vollzeit, 40 Stunden pro Woche: 40 × 13,90 € × 13 ÷ 3 = 2.409,33 € brutto
- Teilzeit, 30 Stunden pro Woche: 1.807,00 € brutto
- Teilzeit, 20 Stunden pro Woche: 1.204,67 € brutto
Das sind Bruttowerte. Davon gehen Sozialabgaben und gegebenenfalls Lohnsteuer ab. Bei 2.409,33 € Bruttolohn bleibt netto nur ein Teil, die Höhe hängt von der Steuerklasse und den Beiträgen Ihrer Krankenkasse ab.
Mindestlohn und Minijob 2026
Die Minijob-Grenze ist direkt an den Mindestlohn gekoppelt. 2026 liegt sie bei 603 € im Monat (13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet), im Jahr bei 7.236 €. Damit können Minijobberinnen und Minijobber höchstens rund 43 Stunden pro Monat arbeiten. Wer mehr Stunden leistet, überschreitet die Grenze und fällt in den Übergangsbereich (Midijob). Mehr dazu unter Minijob 2027.
Wer kontrolliert den Mindestlohn?
Zuständig ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Arbeitgeber in bestimmten Branchen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und aufbewahren. Wird der Mindestlohn unterschritten, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 €. Beschäftigte können fehlenden Lohn nachfordern. Beratung bieten unter anderem die Mindestlohn-Hotline des Bundes und Gewerkschaften.
Wie wird der Mindestlohn festgelegt?
Eine unabhängige Mindestlohnkommission schlägt die Höhe vor, die Bundesregierung setzt sie per Rechtsverordnung um. Die Kommission orientiert sich nach dem Gesetz an der Tarifentwicklung. Die Anpassung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre, für 2026 und 2027 sind die Werte bereits festgelegt.
Was Sie als Arbeitnehmer prüfen sollten
- Teilen Sie Ihren Bruttolohn durch die tatsächlich geleisteten Stunden. Liegt das Ergebnis unter 13,90 €, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung.
- Prüfen Sie, ob Überstunden ausgezahlt oder dokumentiert werden.
- Beachten Sie Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag, damit Ansprüche nicht verfallen.
Was Arbeitgeber jetzt tun müssen
Passen Sie Verträge mit Stundenlohn unter 13,90 € an, prüfen Sie bei Minijobs die Stundenzahl und aktualisieren Sie Lohnabrechnungen. Wichtig ist auch die Vorbereitung auf 2027, denn dann steigt der Satz erneut.
Ausblick: Mindestlohn 2027
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € brutto je Stunde, das sind 0,70 € mehr als 2026. Auch dieser Wert ist bereits per Verordnung festgelegt. Details finden Sie auf der Seite Mindestlohn 2027.
Mindestlohn 2026 im Vergleich
Seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 mit 8,50 € hat sich der Satz um mehr als 5 € erhöht. Allein seit 2024 stieg er von 12,41 € auf 13,90 €, das sind 1,49 € oder gut 12 Prozent. Der Sprung zum 1. Januar 2026 war der bisher größte seit der Erhöhung auf 12 € im Oktober 2022. Wer seit 2024 zum Mindestlohn arbeitet, hat bei 40 Wochenstunden heute rund 258 € brutto mehr im Monat.
Häufige Fragen aus der Praxis
Zählen Trinkgelder zum Mindestlohn? Nein, Trinkgelder von Gästen werden nicht angerechnet. Gilt der Mindestlohn auch im Urlaub oder bei Krankheit? Ja, bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage werden mit dem Durchschnittsverdienst vergütet, der den Mindestlohn berücksichtigen muss. Und wie ist es bei Bereitschaftsdienst? Auch dieser ist zu vergüten, sofern er Arbeitszeit im rechtlichen Sinn ist. Bei Streit hilft die Beratung der Gewerkschaften oder des Zolls.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei Streit um Lohn wenden Sie sich an eine Arbeitsrechtsberatung, die Gewerkschaft oder das Arbeitsgericht.
Passende Änderungen
| Stichtag | Änderung | Bereich | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Januar 2026 1 Monatsübersicht | ||||
Mindestlohn steigt auf 13,90 €Seit 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto je Stunde.DetailsDer Satz steigt von 12,82 € auf 13,90 €. Er gilt für fast alle Beschäftigten, auch für Minijobber. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung: Liegt der Stundenlohn darunter, besteht Anspruch auf Nachzahlung. Für Januar 2027 ist bereits die nächste Stufe auf 14,60 € festgelegt. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | gilt | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung | |
| Januar 2027 1 Monatsübersicht | ||||
Mindestlohn steigt auf 14,60 €Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € brutto je Stunde.DetailsDer Satz ist bereits per Verordnung festgelegt. Er hebt auch die Minijob-Grenze auf 633 € an. Arbeitgeber sollten Verträge und Stundenlöhne prüfen; bei Leistungsbeziehern wirkt sich die Erhöhung nur teilweise aus, weil Freibeträge greifen. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | beschlossen | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung | |
| Juni 2027 1 | ||||
Mindestlohnkommission entscheidet über die Anpassung ab 2028Die Mindestlohnkommission muss bis Ende Juni 2027 über die nächste Anpassung beschließen.DetailsDas Gesetz sieht Beschlüsse alle zwei Jahre vor. Der Vorschlag wird anschließend per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt. Danach steht auch die nächste Minijob-Grenze fest. Betrifft: Arbeitnehmer und Minijobber | Arbeit | geplant | Mindestlohngesetz § 9 | |
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 brutto 13,90 € pro Stunde.
Wie viel verdient man bei Mindestlohn 2026 im Monat?
Bei einer 40-Stunden-Woche sind es 2.409,33 € brutto, bei 20 Stunden pro Woche 1.204,67 € brutto.
Wer bekommt 2026 keinen Mindestlohn?
Ausgenommen sind unter anderem Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Auszubildende, ehrenamtlich Tätige und bestimmte Praktikanten.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze beträgt 2026 monatlich 603 €, also 7.236 € im Jahr. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt.