Lexikon
BAföG
BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende; sie wird je nach Einkommen der Familie als Zuschuss und teilweise als zinsloses Darlehen gezahlt.
Foto: Yan Krukau / PexelsWas bedeutet BAföG?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll Menschen eine Ausbildung ermöglichen, deren Familien sie nicht ausreichend unterstützen können. Gefördert werden Schüler, Studierende und Teilnehmende bestimmter Ausbildungen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Für Studierende wird das BAföG heute überwiegend als Zuschuss gezahlt, ein Teil als zinsloses Staatsdarlehen. Für Schüler ist es in der Regel ein reiner Zuschuss, ohne Rückzahlung.
Wie funktioniert BAföG?
Wie viel Sie bekommen, hängt vom Bedarf und vom Einkommen und Vermögen ab. Der Bedarf besteht aus einem Grundbetrag und Zuschlägen, zum Beispiel für Wohnen, Kranken- und Pflegeversicherung. Einkommen der Eltern und der Ehepartner sowie eigenes Vermögen werden angerechnet, soweit sie bestimmte Freibeträge übersteigen.
Beantragt wird das BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung, meist beim Studierendenwerk. Das Verfahren läuft oft online. Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate, danach folgt ein Weiterförderungsantrag.
Die Förderung gilt für die Regelstudienzeit, in der Regel mit Verlängerung aus wichtigen Gründen. Der Höchstsatz ist auf der Werte-Seite zum BAföG zu finden.
Die Reformen der vergangenen Jahre haben mehr Studierende in die Förderung geholt. Dazu gehören höhere Freibeträge, eine Anhebung der Bedarfssätze, die Erhöhung der Wohnkostenpauschale und eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten. Zu den genauen Terminen siehe die Änderungen-Datenbank.
Beispiel
Eine Studentin lebt in einer eigenen Wohnung und möchte BAföG beantragen. Sie reicht Formulare, Immatrikulationsbescheinigung und Einkommensnachweise der Eltern ein. Das Amt rechnet den Bedarf aus, stellt das elterliche Einkommen gegenüber und bewilligt einen monatlichen Betrag.
Wer nach dem Studium zurückzahlt, tut das in monatlichen Raten, die das Bundesverwaltungsamt festlegt. Bei geringem Einkommen können Sie die Raten aussetzen lassen. Der Rest wird nach Ablauf der Rückzahlungsfrist erlassen.
Was Sie beachten sollten
- Stellen Sie den Antrag früh. Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
- Das Darlehen muss später zurückgezahlt werden, mit einer gesetzlichen Obergrenze für die Gesamtschuld.
- Nebenjob und Vermögen werden berücksichtigt. Prüfen Sie die Freibeträge.
- Ein Fachrichtungswechsel kann die Förderung beeinflussen. Informieren Sie sich vorher beim Amt.
Häufige Fragen
Wer kann BAföG bekommen?
Schüler und Studierende, deren Eltern sie nicht ausreichend unterstützen können, mit den gesetzlichen Voraussetzungen.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Nur den Darlehensanteil, und zwar zinslos mit gesetzlicher Obergrenze.
Wann wird BAföG angepasst?
Der Gesetzgeber ändert Bedarfssätze und Freibeträge in Abständen. Die Werte-Seite zeigt die Stände.