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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag auf die Einkommen-, Lohn-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer, den heute nur noch Besserverdienende und Unternehmen zahlen.

Aktualisiert am · Redaktion German Update

Euroscheine, Münzen und Taschenrechner liegen auf beigem UntergrundFoto: olia danilevich / Pexels

Was bedeutet Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, ist im Solidaritätszuschlaggesetz geregelt. Er wurde ursprünglich eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit zu finanzieren. Er wird als Aufschlag auf die festgesetzte Steuer erhoben.

Seit 2021 greift er durch höhere Freigrenzen nur noch bei einem kleinen Teil der Steuerzahler. Die meisten Beschäftigten zahlen keinen Soli mehr.

Wie funktioniert Solidaritätszuschlag?

Bei Einkommensteuer und Lohnsteuer richtet sich der Soli nach der festgesetzten Steuer. Liegt sie unterhalb der Freigrenze, fällt kein Soli an. Direkt darüber wird er stufenweise eingeführt, die sogenannte Milderungszone. Wer sehr hohe Einkommen hat, zahlt den vollen Zuschlag. Außerdem bleibt er bei Kapitalerträgen mit Abgeltungsteuer erhalten.

Die Freigrenze orientiert sich an der Steuerzahlung, nicht am Brutto. Bei Familien erhöht sich die Grenze durch Kinderfreibeträge, weil sie die Bemessungsgrundlage mindern.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2025 über eine Klage gegen die Fortgeltung des Soli entschieden und die Erhebung für verfassungsgemäß erklärt. Ob und wann der Gesetzgeber ihn ganz abschafft, ist politisch offen. Pläne und Beschlüsse sehen Sie mit Status in der Änderungen-Datenbank.

Für Arbeitnehmer ist der Soli in der Lohnabrechnung sichtbar, wenn die Freigrenze überschritten ist. Er wird monatlich mit der Lohnsteuer einbehalten und im Jahr mit der Steuererklärung abgerechnet. Zuviel gezahlter Soli kommt dann zurück.

Beispiel

Ein Ehepaar mit gutem Einkommen erhält seinen Steuerbescheid. Die festgesetzte Einkommensteuer liegt über der Freigrenze, und der Bescheid weist einen Solidaritätszuschlag aus. Ein Paar mit geringerem Einkommen zahlt keinen Soli, obwohl es Einkommensteuer entrichtet.

Für Unternehmen und Kapitalgesellschaften gilt er weiter in voller Höhe, weil die Freigrenzen nur für die Einkommensteuer gelten. Das wirkt sich auf Gewinnausschüttungen und Körperschaftsteuer aus.

Was Sie beachten sollten

  • Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid. Dort steht, ob Soli festgesetzt wurde.
  • Die Freigrenzen können sich ändern. Achten Sie auf den Status geplanter Änderungen.
  • Soli auf Kapitalerträge wird von der Bank abgeführt.
  • In der Gehaltsabrechnung steht der Soli als eigene Zeile.

Häufige Fragen

Wer zahlt noch Soli?

Gutverdienende, Kapitalanleger mit Abgeltungsteuer und Unternehmen.

Wurde er abgeschafft?

Nein. Er gilt weiter, aber mit hohen Freigrenzen.

Wie sehe ich, ob ich ihn zahle?

In der Gehaltsabrechnung und im Steuerbescheid.