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Pfändungsfreigrenze
Die Pfändungsfreigrenze ist der Teil des Arbeitseinkommens, der nicht gepfändet werden darf, damit Schuldnern das Existenzminimum bleibt.
Foto: Nicola Barts / PexelsWas bedeutet Pfändungsfreigrenze?
Wer Schulden hat und einen Pfändungsbeschluss erhält, behält trotzdem einen Teil seines Lohns. Das regelt § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) mit der zugehörigen Pfändungstabelle. Die Freigrenze soll sicherstellen, dass das Existenzminimum erhalten bleibt.
Die Beträge werden regelmäßig an die Entwicklung des steuerfreien Existenzminimums angepasst, in der Regel zum 1. Juli.
Wie funktioniert Pfändungsfreigrenze?
Der Betrag hängt davon ab, wie viele Personen Sie unterhalten. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der unpfändbare Teil. Das Bundesjustizministerium veröffentlicht die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung mit den gültigen Zahlen. Auf der Werte-Seite zur Pfändungsfreigrenze finden Sie die Stände.
Auf dem Girokonto gilt Entsprechendes über das Pfändungsschutzkonto (P-Konto, § 850k ZPO). Dort bleibt automatisch ein Grundfreibetrag pfändungsfrei. Voraussetzung ist, dass das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Mit Bescheinigungen können Sie den Freibetrag erhöhen, etwa für Unterhaltspflichten oder Kindergeld.
Bestimmte Einkünfte sind besonders geschützt, etwa Sozialleistungen mit Zweckbindung. Weihnachtsgeld ist zum Teil unpfändbar.
Der pfändbare Betrag steigt nicht linear mit dem Einkommen. Die Tabelle gliedert Einkommensbereiche in Stufen, in denen der Gläubiger jeweils nur einen Teil des Mehrverdienstes erhält. Dadurch bleibt Mehrarbeit für Schuldner attraktiv.
Wichtig für die Praxis: Der Arbeitgeber ist als Drittschuldner verpflichtet, den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger abzuführen. Er darf dabei nicht eigenmächtig rechnen, sondern muss die amtliche Tabelle verwenden. Fehler können Sie beim Vollstreckungsgericht beanstanden, das für Einwände zuständig ist.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer erhält einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Arbeitgeber berechnet nach der Pfändungstabelle den pfändbaren Teil und überweist ihn an den Gläubiger. Der Rest bleibt dem Beschäftigten. Hat er zwei unterhaltsberechtigte Kinder, ist der unpfändbare Teil höher.
Wer die Schulden nicht allein bewältigen kann, findet Hilfe bei Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände. Sie helfen auch bei einer möglichen Privatinsolvenz.
Was Sie beachten sollten
- Lassen Sie sich frühzeitig beraten, zum Beispiel bei einer Schuldnerberatung. Sie ist oft kostenlos.
- Ein P-Konto schützt nur, wenn Sie es rechtzeitig einrichten.
- Sie müssen Unterhaltspflichten nachweisen, sonst werden sie nicht berücksichtigt.
- Geplante Änderungen der Beträge sehen Sie in der Änderungen-Datenbank.
Häufige Fragen
Wann ändert sich die Pfändungsfreigrenze?
In der Regel zum 1. Juli eines Jahres, per Bekanntmachung des Bundesjustizministeriums.
Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto, auf dem ein Grundfreibetrag automatisch geschützt ist.
Zählen Unterhaltspflichten?
Ja, sie erhöhen den unpfändbaren Teil, wenn Sie sie nachweisen.