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Sachbezugswert
Der Sachbezugswert ist der amtlich festgelegte Wert für Sachleistungen wie Mahlzeiten oder Unterkunft, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten gewähren.
Foto: Yan Krukau / PexelsWas bedeutet Sachbezugswert?
Erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber etwas, das kein Geld ist, etwa ein Mittagessen in der Kantine oder eine Unterkunft, gilt das als Arbeitslohn. Damit Sozialversicherung und Steuer einheitlich berechnet werden, legt die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) amtliche Werte fest.
Diese Werte werden jedes Jahr zum 1. Januar angepasst, in der Regel auf Basis der Preisentwicklung bei Verpflegung und Wohnen.
Wie funktioniert Sachbezugswert?
Der Sachbezugswert für Verpflegung wird je Mahlzeit festgelegt, getrennt für Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Der Wert für Unterkunft und Wohnung richtet sich nach Quadratmeterpreisen und der Beschaffenheit. Arbeitgeber setzen diese Werte in der Lohnabrechnung an. Beschäftigte zahlen darauf Lohnsteuer und Sozialversicherung, soweit nichts anderes gilt.
Wird eine Mahlzeit mit einem Zuzahlungsbetrag abgegeben, wird dieser vom Sachbezugswert abgezogen. Nur der Rest ist dann beitragspflichtig. Die aktuellen Beträge sehen Sie auf der Werte-Seite zum Sachbezug.
Für Auszubildende spielt der Sachbezugswert eine Rolle, weil Kost und Logis auf die Vergütung angerechnet werden können, jedoch nur in begrenztem Umfang.
Bei Familienangehörigen oder bei Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft gelten besondere Regeln. Auch freie Verpflegung im Gastgewerbe wird über Sachbezugswerte abgerechnet. Das betrifft vor allem Hotels und Restaurants, die ihre Mitarbeitenden verpflegen.
Man unterscheidet freie Verpflegung, bei der der Arbeitgeber ganze Mahlzeiten stellt, von Zuschüssen zu Mahlzeiten. Beide Fälle führen zu unterschiedlicher Behandlung in Steuer und Sozialversicherung. Eine Abrechnungssoftware setzt die Werte meist automatisch ein, sobald die Verordnung im Bundesgesetzblatt steht.
Beispiel
Eine Kantine gibt Mitarbeitenden täglich ein Mittagessen aus. Der Arbeitgeber rechnet den amtlichen Sachbezugswert als Lohnbestandteil ab. Zahlt der Mitarbeiter einen kleinen Eigenanteil, verringert sich der geldwerte Vorteil entsprechend.
Für Arbeitgeber gilt: Eine Abrechnung mit falschem Sachbezugswert kann bei einer Betriebsprüfung zu Nachzahlungen führen. Beschäftigte sollten daher ihre Abrechnung prüfen.
Was Sie beachten sollten
- Fragen Sie bei Ihrer Lohnabrechnung nach, wie Sachbezüge gebucht werden.
- Zuschüsse zu Mahlzeiten, etwa Restaurantschecks, folgen eigenen steuerlichen Regeln.
- Der Sachbezugswert gilt nicht für alle Sachleistungen. Für Dienstwagen und Jobtickets gelten andere Regeln.
- Prüfen Sie jährlich die neuen Werte.
Häufige Fragen
Wann ändern sich Sachbezugswerte?
Jährlich zum 1. Januar.
Wo stehen die Regeln?
In der Sozialversicherungsentgeltverordnung und im Lohnsteuerrecht.
Wo sehe ich die Beträge?
Auf der Werte-Seite zum Sachbezug.