Lexikon
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitsagentur, die Beschäftigten bei vorübergehendem Arbeitsausfall einen Teil des Nettoentgelts ersetzt, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Foto: Mandiri Abadi / PexelsWas bedeutet Kurzarbeitergeld?
Wenn ein Betrieb vorübergehend weniger Arbeit hat, zum Beispiel wegen Auftragsmangel oder einer Krise, kann er Kurzarbeit anzeigen. Die Beschäftigten erhalten dann Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Regeln stehen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es, Entlassungen zu vermeiden. Die Betriebe behalten ihre Belegschaft, die Beschäftigten behalten einen großen Teil ihres Einkommens.
Wie funktioniert Kurzarbeitergeld?
Der Arbeitgeber meldet den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an und beantragt das Kurzarbeitergeld. Er zahlt es zunächst aus und bekommt es erstattet. Der Betrieb muss darlegen, dass der Arbeitsausfall erheblich, unvermeidbar und vorübergehend ist.
Das Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil der Nettoentgeltdifferenz zwischen dem Entgelt vor und während der Kurzarbeit. Beschäftigte mit Kindern erhalten einen höheren Satz. Die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Stunden trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. In Krisenzeiten wurden sie zeitweise erstattet.
Die Bezugsdauer ist begrenzt. Sie kann per Verordnung verlängert werden, etwa in Krisenzeiten. Wann und wie lange, finden Sie in der Änderungen-Datenbank mit Status.
Betroffene Beschäftigte müssen nichts beantragen. Der Betrieb übernimmt das Verfahren. Wichtig ist, dass sie der Kurzarbeit zustimmen, wenn der Arbeitsvertrag das erfordert.
In der Pandemie wurde das Instrument intensiv genutzt und auf zahlreiche Branchen ausgeweitet. Viele Sonderregeln galten befristet und sind inzwischen ausgelaufen. Welche Erleichterungen aktuell gelten, entnehmen Sie dem Stand in der Änderungen-Datenbank.
Beispiel
In einem Maschinenbaubetrieb gehen die Aufträge monatelang zurück. Die Geschäftsführung vereinbart mit dem Betriebsrat Kurzarbeit und meldet sie bei der Arbeitsagentur an. Die Beschäftigten arbeiten weniger Stunden und bekommen das Kurzarbeitergeld für die ausgefallenen Stunden.
Auch für Zeitarbeitsfirmen und für Beschäftigte in Qualifizierung gelten besondere Vorgaben. Wer während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besucht, kann zusätzliche Förderung erhalten. Die Arbeitsagentur berät dazu Betriebe und Beschäftigte.
Was Sie beachten sollten
- Prüfen Sie Ihre Abrechnung. Sie sollte das Kurzarbeitergeld getrennt ausweisen.
- Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt die Steuer auf andere Einkünfte.
- Nebenverdienst kann angerechnet werden.
- Urlaubsanspruch und Betriebsrente können betroffen sein. Fragen Sie nach.
Häufige Fragen
Wer beantragt Kurzarbeitergeld?
Der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit.
Wie viel bekomme ich?
Einen Anteil Ihrer Nettoentgeltdifferenz, mit höherem Satz bei Kindern.
Wie lange gibt es es?
Die Dauer ist gesetzlich begrenzt und kann per Verordnung verlängert werden.