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Minijob 2027: Grenze steigt auf 633 € – das ändert sich

Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2027 von 603 Euro auf 633 Euro im Monat, im Jahr auf 7.596 Euro. Grund ist der Mindestlohn von 14,60 Euro, an den die Grenze gekoppelt ist. Die Arbeitszeit bleibt bei etwa zehn Wochenstunden.

Redaktion German Update · 21. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Lächelnde Frau mit Schürze schüttelt in einem Geschäft jemandem die HandFoto: Kampus Production / Pexels
Kurz zusammengefasst

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze steigt automatisch mit, von 603 Euro auf 633 Euro im Monat und von 7.236 Euro auf 7.596 Euro im Jahr. Die Arbeitszeit bleibt bei rund zehn Wochenstunden, bei Mindestlohn sind es etwa 43 Stunden im Monat. Der Wert beruht auf der Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Die Minijob-Grenze liegt 2027 bei 633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr. Die Minijob-Zentrale und die Deutsche Rentenversicherung nennen übereinstimmend diese Werte. Die Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und steigt bei jeder Erhöhung automatisch.

Größe20262027
Mindestlohn pro Stunde13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze pro Monat603 €633 €
Minijob-Grenze pro Jahr7.236 €7.596 €
Doppelte Monatsgrenze (Ausnahmemonat)1.206 €1.266 €

Die Werte für 2026 stehen bei der Minijob-Zentrale, die Werte für 2027 im Beitrag zur Minijob-Grenze 2027. Die Zahl 1.266 Euro ergibt sich als doppelte Monatsgrenze. Aktuelle Werte zeigt die Seite Minijob-Grenze, die Jahresübersicht steht unter Minijob 2027.

Wie berechnet sich die Grenze?

Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. Für 2027 ergibt 14,60 mal 130 geteilt durch 3 den Wert 632,67 Euro, gerundet 633 Euro. Grundlage sind zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, wie die Minijob-Zentrale erklärt.

Weil Mindestlohn und Grenze gemeinsam steigen, ändert sich die mögliche Arbeitszeit kaum. 2026 sind es 603 Euro geteilt durch 13,90 Euro, also etwa 43 Stunden im Monat. 2027 sind es 633 Euro geteilt durch 14,60 Euro, ebenfalls etwa 43 Stunden. Mit dem Minijob-Stundenrechner prüfen Sie Ihren Stundenlohn.

Was ändert sich beim Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Das ist ein Plus von 70 Cent gegenüber 2026, also rund 5 Prozent. Über beide Stufen seit 2025 summiert sich die Erhöhung auf 13,88 Prozent, wie die Bundesregierung schreibt. Die unabhängige Mindestlohnkommission schlägt die Anpassung vor, die Bundesregierung setzt sie per Verordnung um. Mehr dazu auf der Seite Mindestlohn 2027.

Der Mindestlohn gilt für fast alle Beschäftigten über 18 Jahren, auch für Minijobber. Höhere Branchenmindestlöhne aus Tarifverträgen gelten ebenfalls in Minijobs, wie die Minijob-Zentrale betont. Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn nach dieser Beschreibung nicht allgemein, die Verdienstgrenze von 633 Euro bleibt für alle Minijobs dieselbe. Ein Schüler im Nebenjob kann deshalb weniger als 14,60 Euro pro Stunde erhalten und mehr Stunden arbeiten, bis er die Grenze erreicht.

Wie viel dürfen Sie 2027 im Minijob verdienen?

Entscheidend ist das Jahreseinkommen, nicht jeder einzelne Monat. Der monatliche Verdienst darf schwanken, solange er über das Jahr die Grenze von 7.596 Euro nicht übersteigt. Die Minijob-Zentrale nennt ein Beispiel: Wer dreimal 750 Euro und neunmal 500 Euro verdient, kommt auf 6.750 Euro und bleibt im Minijob. Ein einzelner Monat über 633 Euro ist damit kein Problem.

Zusätzlich gilt eine Ausnahme bei unvorhersehbarem Überschreiten. Ein Monat darf dann bis zu 1.266 Euro betragen. Als Beispiel nennt die Minijob-Zentrale eine Krankheitsvertretung. Gelegentlich heißt dabei höchstens zwei Kalendermonate innerhalb von zwölf Monaten. Eine geplante Überschreitung führt dagegen aus dem Minijob.

Wichtiger Hinweis

Wer die Grenze regelmäßig überschreitet, wechselt in den Übergangsbereich (Midijob) oder in eine normale Beschäftigung. Dann gelten andere Abgaben. Die Regeln gelten für Arbeitnehmer; Fragen zu Beiträgen beantwortet die Minijob-Zentrale oder die Deutsche Rentenversicherung. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Was kostet der Minijob den Arbeitgeber?

Die Minijob-Zentrale nennt für Minijobs im Gewerbe Gesamtabgaben von 34,77 Prozent, davon trägt der Arbeitgeber 31,17 Prozent. Die Lohnsteuer ist pauschal mit 2 Prozent möglich. Minijobber zahlen im Gewerbe in der Regel 3,6 Prozent Rentenversicherung, können sich aber persönlich davon befreien lassen. Die Werte beziehen sich auf den Stand 1. Januar 2026. Für Privathaushalte gelten andere Sätze.

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes enthält laut BMG-FAQ eine Regel zu Minijobs, nach der Arbeitgeber künftig 3,6 Prozent zahlen. Die FAQ nennt dazu keine weiteren Einzelheiten. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Praxis-Einordnung

Beim Mindestlohn von 14,60 Euro lohnt sich die Stundenplanung im Dezember. Wer im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart hat, etwa 43 Stunden zu 13,90 Euro, liegt ab Januar bei 43 mal 14,60 Euro, also 627,80 Euro. Das passt unter die Grenze. Wer 45 Stunden vereinbart hat, kommt auf 657 Euro und überschreitet 633 Euro. Prüfen Sie deshalb Verträge mit festen Stunden, nicht nur den Stundenlohn.

Einschätzung der Redaktion

Die Kopplung von Minijob-Grenze und Mindestlohn schützt vor schleichender Entwertung, löst aber ein anderes Problem nicht: Wer nahe an der Grenze arbeitet, verliert beim Überschreiten einen größeren Teil des Verdienstes an Abgaben. Für Beschäftigte mit mehr Stunden kann der Wechsel in den Midijob günstiger sein als das Ausbremsen der Arbeitszeit. Das hängt vom Einzelfall ab.

Welche weiteren Regeln gelten im Minijob?

Die Minijob-Zentrale nennt weitere Regeln, die unabhängig von der Grenze gelten:

  • Minijobber sind arbeitsrechtlich fast überall Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt, auch beim Anspruch auf Erholungsurlaub.
  • Bei kurzfristiger Beschäftigung gilt keine Verdienstgrenze, sondern eine Zeitgrenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen. In der Landwirtschaft sind es 15 Wochen oder 90 Arbeitstage.
  • Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist eine persönliche Entscheidung der Minijobberin oder des Minijobbers.
  • Von der Aktivrente sind Minijobber ausgeschlossen, auch wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil ein kurzfristiger Job nicht an die 633 Euro gebunden ist. Ein Ferienjob von zwei Monaten darf mehr einbringen. Wer das Jahr über mehrere Jobs kombiniert, sollte die Zeitgrenzen dokumentieren und bei Zweifeln bei der Minijob-Zentrale nachfragen.

Wie ist der Übergangsbereich 2027 geregelt?

Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt oberhalb der Minijob-Grenze. 2026 liegt er laut Minijob-Zentrale und Bundesregierung zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro. Verdienste in diesem Bereich lösen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer aus. 2027 beginnt der Bereich entsprechend oberhalb von 633 Euro. Die Obergrenze für 2027 weisen die geprüften Quellen nicht aus. Das Lexikon erklärt den Begriff unter Midijob-Übergangsbereich.

Was sollten Minijobber und Arbeitgeber jetzt tun?

  1. Arbeitsverträge mit fester Stundenzahl gegen die neue Grenze von 633 Euro rechnen.
  2. Dienstpläne für Januar 2027 mit dem neuen Mindestlohn von 14,60 Euro planen.
  3. Jahresverdienst im Blick behalten: Grenze 7.596 Euro.
  4. Bei regelmäßigem Überschreiten den Midijob prüfen.
  5. Lohnabrechnung ab dem ersten Januar-Gehalt kontrollieren.

Weitere Änderungen für Beschäftigte finden Sie unter Was ändert sich für Arbeitnehmer, den Begriff erklärt das Lexikon unter Minijob.

Wie viele Stunden sind mit einem höheren Stundenlohn möglich?

Die Grenze von 633 Euro teilen Sie durch Ihren Stundenlohn. Bei 14,60 Euro sind es rund 43 Stunden im Monat. Zahlt ein Arbeitgeber 15,00 Euro, verteilen sich 633 Euro auf etwa 42 Stunden. Bei 16,00 Euro bleiben rund 39 Stunden. Je höher der Lohn, desto weniger Stunden dürfen Sie arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten. Tragen Sie die Stundenzahl deshalb im Vertrag ein und prüfen Sie sie bei jeder Lohnerhöhung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Mindestlohn 2027: 14,60 € pro Stunde ab 1. Januar 2027 (2026: 13,90 €).
  • Minijob-Grenze 2027: 633 € im Monat, 7.596 € im Jahr.
  • Formel: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, gerundet auf volle Euro.
  • Bei unvorhersehbarem Überschreiten sind bis zu zwei Monate mit höchstens 1.266 € möglich.
  • Etwa 43 Stunden im Monat bleiben bei Mindestlohn im Minijob möglich.

Quellen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr. Sie steigt automatisch mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro.

Wie viele Stunden darf ich 2027 im Minijob arbeiten?

Bei Mindestlohn sind es etwa 43 Stunden im Monat, rund zehn Wochenstunden. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.

Darf ich die Grenze in einzelnen Monaten überschreiten?

Ja, solange das Jahreseinkommen 7.596 Euro nicht übersteigt. Bei unvorhersehbarem Überschreiten sind zusätzlich bis zu zwei Monate mit höchstens 1.266 Euro möglich.

Was passiert, wenn ich dauerhaft mehr verdiene?

Dann liegt kein Minijob mehr vor. Verdienste oberhalb der Grenze fallen in den Übergangsbereich (Midijob) oder in eine reguläre Beschäftigung.